Wir brauchen eure Unterschriften

An alle FSV Mitglieder

wir (das Bündnis für einen FSV Frankfurt aus eigener Kraft (BEK)) wurden von einer Gruppe bestehend aus Unternehmern, ehemaligen Vereinsfunktionären, FSV-Fans, Mitgliedern und Ehrenamtlern angesprochen, Unterschriften für eine außerordentliche Mitgliederversammlung zu sammeln. Zielsetzung der Unterschriftensammlung ist es, den FSV Frankfurt – unabhängig von personellen Konstellationen – künftig demokratischer zu gestalten. Hintergrund der geplanten außerordentlichen Mitgliederversammlung sind Anträge auf Änderungen der Vereinssatzung mit den Kernthemen einer Stärkung der demokratischen Strukturen innerhalb des Vereins und des Mitspracherechts der Mitglieder, denen künftig ermöglicht werden soll einen Vereinspräsidenten aus mehreren möglichen Kandidaten zu wählen. Bislang nimmt der Verwaltungsrat diese Entscheidung vorweg und stellt lediglich einen Kandidaten zur Wahl auf.

Da wir als BEK die Ereignisse rund um die SBA-Initiative des Präsidiums sehr kritisch und als Folge von unzureichenden demokratischen Strukturen und mangelndem Mitspracherecht der Mitglieder begreifen, kommen wir dem Wunsch des Initiierens einer außerordentlichen Mitgliederversammlung sehr gerne nach und sammeln ab sofort Unterschriften, die schnellstmöglich dem amtierenden Präsidium des FSV Frankfurt vorgelegt werden.

Über folgende Satzungsänderungsanträge soll auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung abgestimmt werden:

  • Die Wahl des Vereinspräsidenten auf Grundlage mehrere möglicher Alternativen.
  • Die direkte Wahl einiger Verwaltungsratsmitglieder durch die Mitgliederversammlung. Weiterhin sollen Verwaltungsratsmitglieder auch vom Präsidium ernannt werden.
  • Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis zum Verein oder der Fußball GmbH stehen, haben ein Anwesenheits- und Rederecht, aber kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Ihr wollt unterzeichnen, aber könnt euch die Unterlagen nicht bei uns abholen? Meldet euch bei unter info@fsv-bek.de.


Häufig gestellte Fragen (FAQs):

Muss ich bei einer potenziellen außerordentlichen Mitgliederversammlung dem obengenannten Anliegen zustimmen, wenn ich die Mitgliederliste unterschreibe?

Nein, die Unterschriftenliste dient lediglich der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. Auch wenn man nicht von den obengenannten Vorschlägen zur Satzungsänderung überzeugt ist, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen Anlass bieten, damit sich viele Mitglieder im Verein austauschen und ein kritischer Diskurs über die Satzung geführt werden kann.

Ich verstehe die Notwendigkeit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung und der gewünschten Satzungsänderungen nicht. Es kann sich bei der JHV doch jeder, der möchte, zur Wahl aufstellen lassen?

Nein, es kann sich nicht jeder, der möchte, bei der JHV zur Wahl aufstellen lassen. Im Augenblick bestimmt der Wahlausschuss des Verwaltungsrates, wer sich zur Wahl stellen darf und er unterbreitet exakt einen (!) Wahlvorschlag. Alternative Bewerber haben somit gegen das amtierende Präsidium keine Chance. Einzige Ausnahme: Das amtierende Präsidium würde geschlossen zurücktreten oder in mehreren Wahlgängen abgewählt werden.

Wenn die Satzungsänderungen von den Mitgliedern angenommen würden, wären dann nicht automatisch zeitnah Neuwahlen notwendig?

Nein, auch wenn die Satzungsänderungen sofort greifen, können die kommenden Wahlen auf der JHV turnusgemäß abgehalten werden. Der einzige Unterschied ist, dass der Wahlausschuss des Verwaltungsrates dann u.U. auch alternative Bewerber (bzw. Teams) prüfen und bei  Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen zur Wahl zulassen müsste.

Wird mit den geplanten Satzungsänderungen einer feindlichen Übernahme des Vereins nicht Tür und Tor geöffnet?

Nein, denn es werden nach wie vor alle Bewerbungen für das Präsidium sorgfältig geprüft und es kann auch am Wahlabend auf der JHV nur gewählt werden, wer im Vorfeld zur Wahl zugelassen wurde. Hierbei spielen Kriterien wie die Berufserfahrung eine Rolle und ein Kandidat würde in Zukunft die schriftliche Unterstützung von 50 stimmberechtigten Mitgliedern benötigen, um vom Wahlausschuss auf Eignung geprüft zu werden. Die Mitglieder haben bestenfalls dann die Möglichkeit eine Alternative zum bestehenden Präsidium zu wählen.